Heckenschnitt und Vogelschutz…

Hallo liebe Gartenfreunde

Wir möchten Euch heute nochmal daran erinnern, daß bis zum 29.02.2024 die Hecken auf das zulässige Maß geschnitten werden müssen. Danach sind bis Ende September nur noch Erhaltungsschnitte zulässig. 

Das zulässigen Maß der Außenhecken beträgt 1.20 Höhe, bei zwischen den Gärten liegenden Hecken max. 90 cm Höhe (ab Wurzel !!!)   Bitte schneidet bereits jetzt die Hecken 10 bis 20 cm unter das zulässige  Höchstmaß. Das verhindert, dass Ihr bereits kurze Zeit nach Beginn der Vegetationsperiode wieder schneiden müssen

Liebe Grüße

Der Vorstand